Waffenrechtliche Begutachtung
Hier wird die persönliche Eignung für den Umgang mit Waffen geprüft. Die Fragestellung folgt dem Waffenrecht und ist nicht mit einer klassischen verkehrsrechtlichen MPU gleichzusetzen. Anlass, Anforderungen und geeignete begutachtende Stelle müssen gesondert geklärt werden.
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Fahrlehrereignung
Für den Fahrlehrerberuf bestehen besondere Anforderungen an Eignung und Zuverlässigkeit. Reguläre Nachweise sind von einer zusätzlichen Begutachtung bei konkreten Zweifeln zu unterscheiden. Maßgeblich ist, welche Frage die zuständige Behörde tatsächlich klären lassen möchte.
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Ausnahme vom Mindestalter
Bei einer beantragten Ausnahme sind die Fahrerlaubnisklasse, die persönliche Situation und die behördlichen Anforderungen entscheidend. Eine zusätzliche Eignungsbegutachtung kann erforderlich werden. Ein positives Gutachten ersetzt die Entscheidung über die Ausnahmegenehmigung nicht.
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